Freimessen von Behältern durch Fachkundige
Bevor jemand einsteigt, muss klar sein, was er dort atmet. Unsere Fachkundigen messen, bewerten und dokumentieren, bundesweit.
Warum Freimessen über Leben entscheidet
Die gefährlichsten Atmosphären sieht, riecht und spürt man nicht. Sauerstoffmangel, weil Stickstoff zum Inertisieren im Behälter geblieben ist. Explosionsfähige Gemische aus Restprodukten und Dämpfen. Giftige Stoffe, die aus Ablagerungen, Schlämmen oder Beschichtungen ausgasen, oft erst dann, wenn bei der Reinigung darin gerührt wird. Wer ohne Prüfung der Atmosphäre in einen Behälter, ein Silo oder einen engen Raum einsteigt, verlässt sich auf Glück, und die Unfallstatistik zeigt, wie oft das schiefgeht. Tragisch daran: Häufig sterben nicht nur die Eingestiegenen, sondern auch Kollegen, die ohne Schutz hinterherklettern, um zu helfen.
Deshalb steht vor jeder Befahrung das Freimessen: die messtechnische Prüfung, ob die Atmosphäre im Raum ein gefahrloses Arbeiten zulässt. Die DGUV Regel 113-004 verankert das Freimessen fest im Ablauf von Arbeiten in Behältern und engen Räumen, und der DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt, was ein Fachkundiger zum Freimessen wissen und können muss. Genau solche Fachkundigen stellen wir Ihnen, einzeln oder als Teil eines kompletten Sicherungsteams.
Was beim Freimessen geprüft wird
Gemessen wird, was die Gefährdungsbeurteilung vorgibt, im Kern sind es drei Fragen. Erstens: Reicht der Sauerstoff, liegt seine Konzentration also im zulässigen Bereich, weder zu niedrig noch durch Anreicherung gefährlich erhöht? Zweitens: Besteht Explosionsgefahr durch brennbare Gase und Dämpfe? Drittens: Liegen giftige Stoffe über den zulässigen Grenzwerten, etwa Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff oder produktspezifische Dämpfe? Welche Stoffe konkret zu messen sind, ergibt sich aus dem, was im Behälter war und womit gearbeitet werden soll. Ein Tank, in dem Lösemittel lagerten, verlangt ein anderes Messprogramm als ein Abwasserschacht oder ein Getreidesilo.
Wichtig ist auch das Wo und Wann: Gase schichten sich, schwere Dämpfe sammeln sich am Boden, leichte unter der Decke. Ein Fachkundiger misst deshalb an mehreren Stellen und in verschiedenen Höhen, bevor er freigibt. Und weil sich Atmosphären ändern, etwa wenn Ablagerungen bewegt werden oder Heißarbeiten im Behälter stattfinden, gehört je nach Erlaubnisschein auch das wiederholte oder kontinuierliche Messen während der Arbeiten dazu.
Fachkunde ist keine Formsache
Ein Messgerät bedienen kann man in einer Stunde lernen. Freimessen heißt aber, Messergebnisse zu bewerten: das richtige Messprogramm aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, Querempfindlichkeiten der Sensoren kennen, wissen, wann ein Wert stabil ist und wann er täuscht, und im Zweifel die Freigabe verweigern. Deshalb sagen wir es auf allen unseren Seiten so deutlich: Nicht jeder Sicherungsposten ist automatisch Fachkundiger zum Freimessen. Wir setzen für diese Aufgabe ausschließlich Mitarbeiter mit nachgewiesener Fachkunde ein, mit geeigneten, geprüften Messgeräten und einer Dokumentation, die zu Ihrem Erlaubnisscheinsystem passt. Die Messwerte, der Zeitpunkt und die Freigabeentscheidung werden schriftlich festgehalten, damit Ihre Aufsicht und spätere Audits nachvollziehen können, worauf die Freigabe beruhte.
Freimessen als Teil des kompletten Pakets
Am häufigsten buchen Kunden das Freimessen zusammen mit der Sicherung der Befahrung: Der Fachkundige misst frei, der Sicherungsposten übernimmt die Wache am Mannloch, bei Heißarbeiten kommt die Brandwache dazu. Bei Stillständen mit vielen parallelen Befahrungen stellen wir Fachkundige, die im Rundlauf mehrere Einstiege betreuen und nach Pausen oder Unterbrechungen nachmessen, bevor wieder eingestiegen wird. So bleibt der Ablauf im Takt, ohne dass an der Sicherheit gespart wird, und Ihre Aufsicht sieht in der Dokumentation jederzeit, welcher Einstieg wann mit welchen Werten freigegeben wurde. Und wenn Ihr eigenes Personal misst, Ihnen aber punktuell die Fachkundigen fehlen, füllen wir genau diese Lücke.
Grenzen kennen: wenn nicht freigemessen werden kann
Ehrlicherweise gehört auch das zum Thema: Es gibt Befahrungen, bei denen die Atmosphäre nicht dauerhaft sicher zu bekommen ist, etwa weil Ablagerungen beim Arbeiten laufend neue Dämpfe freisetzen oder weil der Behälter konstruktionsbedingt nicht ausreichend belüftet werden kann. Freimessen heißt dann nicht, so lange zu messen, bis ein passender Wert erscheint, sondern klar zu benennen: Diese Befahrung geht nur mit zusätzlichen Maßnahmen, zum Beispiel mit technischer Lüftung, umgebungsluftunabhängigem Atemschutz und entsprechend angepasster Rettungskette. Unsere Fachkundigen sprechen solche Punkte offen an, auch wenn es den Zeitplan ärgert. Die Entscheidung über die Maßnahmen bleibt bei Ihrem Aufsichtführenden und Ihrer Gefährdungsbeurteilung, aber die Messwerte und ihre Bewertung, auf denen diese Entscheidung beruht, liefern wir belastbar und ohne Gefälligkeitsfreigaben. Das schützt Ihre Mitarbeiter, und es schützt am Ende auch die Verantwortlichen im Betrieb, die für eine Freigabe geradestehen müssen.
So fragen Sie Fachkundige zum Freimessen an
Für die Disposition brauchen wir: Einsatzort und Zeitraum, Art und Vorgeschichte der Behälter, die Stoffe, um die es geht, und ob nur vor dem Einstieg oder auch während der Arbeiten gemessen werden soll. Dazu die Frage, ob Messgeräte von uns gestellt werden sollen oder Ihre kalibrierten Geräte genutzt werden. Schicken Sie die Eckdaten über das Anfrageformular oder rufen Sie unter 0800 607 8000 an, die Disposition ist rund um die Uhr besetzt.
Häufige Fragen zum Freimessen
Wann muss ein Behälter freigemessen werden?
Vor jeder Befahrung, bei der die Gefährdungsbeurteilung eine gefährliche Atmosphäre nicht sicher ausschließen kann, und das ist bei Behältern, Silos und engen Räumen der Regelfall. Je nach Erlaubnisschein wird zusätzlich während der Arbeiten wiederholt oder kontinuierlich gemessen.
Wer darf freimessen?
Nur Fachkundige, die die nötigen Kenntnisse für Messprogramm, Messtechnik und Bewertung nachweisen können. Der DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt diese Anforderungen. Ein Sicherungsposten ohne diese Fachkunde darf die Freigabe nicht erteilen, auch nicht mit Messgerät in der Hand.
Was wird typischerweise gemessen?
Sauerstoffkonzentration, Explosionsgefahr durch brennbare Gase und Dämpfe sowie giftige Stoffe entsprechend der Vorgeschichte des Behälters. Das konkrete Messprogramm leitet der Fachkundige aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und dem früheren Inhalt des Behälters ab.
Bringen Sie eigene Messgeräte mit?
Ja, auf Wunsch kommen unsere Fachkundigen mit geeigneten, geprüften Geräten. Genauso können sie mit Ihren kalibrierten Werksgeräten arbeiten, wenn Ihr Erlaubnisscheinsystem das vorsieht. Sagen Sie in der Anfrage einfach, was gewünscht ist.
Reicht einmal messen für den ganzen Arbeitstag?
Oft nicht. Atmosphären ändern sich, wenn Ablagerungen bewegt werden, Temperaturen steigen oder Arbeiten Dämpfe freisetzen. Nach Pausen und Unterbrechungen sowie bei laufender Gefährdung wird nachgemessen oder kontinuierlich überwacht, so wie es der Erlaubnisschein festlegt.
Können Sie Freimessen und Sicherungsposten kombiniert stellen?
Ja, das ist sogar der häufigste Fall. Wir stellen den Fachkundigen für die Messung und den Posten für die Wache, bei Bedarf auch die Brandwache dazu. Sie bekommen ein eingespieltes Team mit klar verteilten Rollen statt einzelner Gewerke, die sich erst finden müssen.
Posten fehlen,
der Termin steht?
Nennen Sie uns Einsatzort, Zeitraum und Tätigkeit. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns kurzfristig mit einem konkreten Angebot.
Personalbedarf mitteilenOder direkt: info@paffen-sicherheit.de