DGUV Regel 113-004: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
Das zentrale Regelwerk für Befahrungen, verständlich zusammengefasst: worum es geht, was es fordert und was das für Ihren Betrieb heißt.
Was die DGUV Regel 113-004 ist
Die DGUV Regel 113-004 trägt den Titel "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" und ist das zentrale berufsgenossenschaftliche Regelwerk für alle Tätigkeiten, bei denen Menschen in solche Räume einsteigen. Ältere Kollegen kennen den Inhalt noch unter der früheren Bezeichnung BGR 117-1, die im Zuge der Vereinheitlichung des DGUV Regelwerks umbenannt wurde. Wie alle DGUV Regeln ist sie kein Gesetz im formalen Sinn, sondern konkretisiert, wie die Anforderungen aus staatlichem Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütungsvorschriften in der Praxis erfüllt werden können. Wer sich an sie hält, bewegt sich auf der sicheren Seite; wer davon abweicht, muss auf andere Weise mindestens dieselbe Sicherheit nachweisen. Für die tägliche Arbeit heißt das: An dieser Regel führt bei Befahrungen kein Weg vorbei.
Für wen und was die Regel gilt
Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst: Behälter, Silos, Gruben, Schächte, Kanäle, Rohrleitungen und andere enge Räume, in denen wegen der räumlichen Enge, der Zugangssituation oder der Stoffe besondere Gefährdungen bestehen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Raums, sondern die Situation: eingeschränkte Bewegungsfreiheit, erschwerte Flucht und Rettung, mögliche gefährliche Atmosphäre. Ein begehbarer Tank fällt genauso darunter wie der Kanalschacht, das Getreidesilo oder der Doppelboden eines Schiffs. Was genau ein Mannloch ist und warum diese Öffnungen so eng sind, haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt.
Die Kernforderungen im Überblick
Herzstück der Regel ist ein Ablauf, der sich durch alle sicheren Befahrungen zieht. Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung: Der Unternehmer ermittelt, welche Gefahren im konkreten Raum bestehen, von der Atmosphäre über mechanische Einbauten wie Rührwerke bis zu Stoffresten und angeschlossenen Leitungen. Daraus entsteht der Erlaubnisschein, das schriftliche Dokument, das Schutzmaßnahmen, Verantwortliche, Freigaben und die Rettungsorganisation für genau diese Befahrung festlegt. Ohne gültigen Erlaubnisschein wird nicht eingestiegen.
Vor dem Einstieg müssen die Gefährdungen beseitigt oder beherrscht sein: Leitungen getrennt oder gesichert, Einbauten stillgesetzt und gegen Wiedereinschalten gesichert, der Raum entleert, gereinigt und gelüftet. Ob die Atmosphäre tatsächlich gefahrlos ist, klärt das Freimessen durch einen Fachkundigen; die Anforderungen an diese Fachkunde beschreibt der DGUV Grundsatz 313-002. Während der Arbeiten verlangt die Regel die Sicherung durch einen Sicherungsposten, der ununterbrochen Verbindung zu den Eingestiegenen hält und die Rettung einleiten kann. Und weil im Ernstfall Minuten zählen, muss die Rettung von vornherein organisiert sein: geeignete Rettungsausrüstung, festgelegte Rettungskette, geübte Abläufe. Dass Beschäftigte für all das unterwiesen sein müssen, versteht sich, ist aber ausdrücklich gefordert.
Der Aufsichtführende: die unterschätzte Schlüsselrolle
Eine Person zieht sich durch die ganze Regel, ohne im Betriebsalltag die verdiente Aufmerksamkeit zu bekommen: der Aufsichtführende. Er bereitet die Befahrung vor, sorgt für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Erlaubnisschein und überzeugt sich, dass Sicherung und Rettung tatsächlich funktionieren, bevor jemand einsteigt. Unfalluntersuchungen zeigen seit Jahren dasselbe Muster: Wenn es bei Befahrungen zu schweren Unfällen kommt, liegt die Ursache selten beim Sicherungsposten und fast immer in der Vorbereitung, beim übersehenen Gefahrstoff, beim ausgelassenen Freimessen, bei der nie geübten Rettung. Die Regel adressiert genau diese Lücke, indem sie die Organisationsverantwortung klar benennt.
Was das praktisch für Ihren Betrieb bedeutet
Wenn in Ihrem Betrieb Behälter, Silos oder enge Räume befahren werden, lohnt sich ein ehrlicher Abgleich mit der Regel: Gibt es für jede Befahrung eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung und einen gelebten Erlaubnisschein, oder läuft vieles auf Zuruf? Wird konsequent freigemessen, auch bei der kleinen Sichtprüfung zwischendurch? Ist die Sicherung durch einen geeigneten Posten wirklich immer besetzt, auch wenn Personal knapp ist? Und würde die Rettung funktionieren, wenn es heute Nachmittag ernst würde, mit der vorhandenen Ausrüstung und den Menschen, die gerade da sind? An genau diesen Punkten unterstützen wir als Dienstleister: mit Sicherungsposten, Brandwachen und Fachkundigen zum Freimessen, die den Ablauf der Regel kennen und in Ihr Erlaubnisscheinsystem hineinarbeiten.
Wo Sie die Regel im Original finden
Diese Seite fasst zusammen und ersetzt weder die Lektüre noch eine fachliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich ist immer der Originaltext. Die DGUV stellt ihre Regeln und Informationen kostenfrei über die eigene Publikationsdatenbank bereit; dort finden Sie die DGUV Regel 113-004 ebenso wie ergänzende Schriften rund um Behälterarbeiten und das Freimessen. Für die betriebliche Umsetzung sind zudem Ihre Berufsgenossenschaft und Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit die richtigen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zur DGUV Regel 113-004
Ist die DGUV Regel 113-004 rechtlich verbindlich?
Sie ist kein Gesetz, konkretisiert aber, wie die verbindlichen Anforderungen des Arbeitsschutzrechts erfüllt werden können. Wer ihr folgt, kann davon ausgehen, die zugrunde liegenden Pflichten einzuhalten. Abweichungen sind möglich, verlangen aber nachweislich gleichwertige Sicherheit.
Gilt die Regel auch für kurze Einstiege von wenigen Minuten?
Ja. Die Gefährdung hängt nicht an der Dauer: Eine tödliche Atmosphäre wirkt in Sekunden. Auch die schnelle Sichtprüfung im Tank braucht Gefährdungsbeurteilung, Freigabe und Sicherung, so unbequem das im Alltag sein mag.
Was ist der Unterschied zwischen der Regel und einem Erlaubnisschein?
Die Regel ist das allgemeine Regelwerk, der Erlaubnisschein das betriebliche Dokument für die einzelne Befahrung. Der Schein übersetzt die Anforderungen der Regel in konkrete Maßnahmen für genau diesen Behälter an genau diesem Tag, mit Unterschriften und Freigaben.
Schreibt die Regel einen externen Dienstleister vor?
Nein. Sie verlangt geeignete, ausgebildete und unterwiesene Personen, nicht deren Herkunft. Externe Posten sind schlicht die praktische Lösung, wenn eigenes Personal fehlt oder der Bedarf, etwa im Stillstand, die eigenen Kapazitäten übersteigt.
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