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Freimessen von Behältern: So läuft die Messung ab

Welche Werte gemessen werden, wie ein Fachkundiger vorgeht und an welchen Fehlern Freigaben in der Praxis scheitern.

Worum es beim Freimessen geht

Freimessen ist die messtechnische Antwort auf eine einfache Frage: Kann ein Mensch in diesem Behälter gefahrlos atmen und arbeiten? Beantwortet wird sie vor jedem Einstieg durch einen Fachkundigen, dessen Qualifikation der DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt, und dokumentiert wird sie im Erlaubnisschein der Befahrung. Dieser Beitrag erklärt die Praxis dahinter: die Messgrößen, den Ablauf und die Fehler, die eine Messung wertlos machen. Wenn Sie Fachkundige für Ihre Einsätze suchen, finden Sie die Details auf unserer Leistungsseite zum Freimessen.

Die drei Messgrößen und was sie bedeuten

Gemessen wird immer entlang der drei Gefährdungen der Atmosphäre. Erstens der Sauerstoff: Sein Anteil muss in einem engen Fenster um die normalen rund 21 Volumenprozent liegen. Zu wenig bedeutet Erstickungsgefahr, spürbar erst, wenn es zu spät ist; zu viel bedeutet extreme Brandgefahr. Zweitens die Explosionsgefahr: Sensoren prüfen, ob brennbare Gase und Dämpfe vorhanden sind, angegeben als Anteil der unteren Explosionsgrenze. Schon deutlich unterhalb dieser Grenze ist Schluss mit der Freigabe, denn Messwerte schwanken und Atmosphären ändern sich. Drittens die toxischen Stoffe: je nach Vorgeschichte des Behälters etwa Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff oder Lösemitteldämpfe, bewertet gegen die zulässigen Arbeitsplatzgrenzwerte. Welche Stoffe konkret ins Messprogramm gehören, leitet der Fachkundige aus der Gefährdungsbeurteilung ab: Was war im Behälter, was kann aus Ablagerungen und Beschichtungen ausgasen, was entsteht durch die geplanten Arbeiten.

So geht ein Fachkundiger vor

Eine belastbare Messung beginnt vor dem Messen: mit dem geprüften, kalibrierten Gerät, dessen Sensoren zum Messprogramm passen, und mit einem Funktionstest. Dann wird von außen nach innen gemessen, zunächst durch die Öffnung, ohne den Kopf hineinzustecken, mit Pumpe und Schlauch oder Sonde auch in der Tiefe des Behälters. Und zwar an mehreren Stellen und in mehreren Höhen, denn Gase schichten sich: Schwere Dämpfe wie viele Lösemittel sammeln sich am Boden, leichte Gase unter der Decke, und in Toträumen hinter Einbauten kann die Atmosphäre anders aussehen als in der Mitte. Erst wenn die Werte an allen relevanten Punkten stabil im grünen Bereich liegen, dokumentiert der Fachkundige das Ergebnis mit Uhrzeit, Messpunkten und Gerät und gibt gegenüber dem Aufsichtführenden frei. Diese Dokumentation ist keine Bürokratie: Sie ist der Nachweis, worauf die Entscheidung beruhte, dass Menschen einsteigen durften.

Einmal messen reicht selten

Die Freigabe ist eine Momentaufnahme, und Atmosphären halten sich nicht an Momentaufnahmen. Wird im Behälter gearbeitet, ändern sich die Bedingungen laufend: Reinigungsarbeiten wirbeln Ablagerungen auf, die erneut ausgasen. Steigende Temperaturen treiben Dämpfe aus Restprodukten. Beschichtungsarbeiten und Heißarbeiten setzen selbst Stoffe frei. Deshalb legt der Erlaubnisschein fest, wann nachgemessen wird, etwa nach jeder Unterbrechung und vor dem ersten Einstieg des Tages, oder ob kontinuierlich überwacht wird, mit Geräten, die die Eingestiegenen am Körper tragen oder die fest im Behälter messen und bei Grenzwertüberschreitung Alarm schlagen. Faustregel aus der Praxis: Je mehr im Behälter passiert und je übler seine Vorgeschichte, desto eher gehört die Messung dauerhaft in den Raum statt einmalig davor.

Die klassischen Fehler, die Freigaben wertlos machen

Die Unfallpraxis kennt ein festes Repertoire an Messfehlern. Gemessen wird nur an der Öffnung, wo frische Luft die Werte schönt, statt in der Tiefe des Behälters. Es wird mit dem falschen Sensorpaket gemessen, das den entscheidenden Stoff gar nicht erfassen kann. Das Gerät ist nicht kalibriert oder der Funktionstest wurde übersprungen. Es wird gemessen, bevor die Lüftung abgestellt ist, sodass der laufende Luftstrom ein Ergebnis erzeugt, das nach dem Abschalten nicht mehr gilt. Oder es misst jemand, der die Zahlen abliest, aber nicht bewerten kann, was sie bedeuten. Der letzte Punkt ist der Kern der Sache: Freimessen ist eine Fachkunde, keine Gerätebedienung. Ein Sicherungsposten ohne diese Fachkunde darf die Freigabe nicht erteilen, so hilfsbereit er auch sein mag, und ein seriöser Dienstleister sagt Ihnen das offen, statt jede Anfrage mit Ja zu beantworten.

Häufige Fragen zum Freimessen von Behältern

Kann man gefährliche Atmosphären nicht einfach riechen?

Nein, und dieser Irrtum tötet. Sauerstoffmangel ist völlig geruchlos, Kohlenmonoxid ebenso, und Schwefelwasserstoff lähmt in gefährlichen Konzentrationen ausgerechnet den Geruchssinn. Die Nase ist als Messgerät nicht nur ungenau, sondern systematisch irreführend: Sie meldet Entwarnung genau dann, wenn die Lage am gefährlichsten ist.

Wie lange dauert ein Freimessen?

Die reine Messung an einem zugänglichen Standardbehälter dauert oft nur einige Minuten je Messpunkt, mit Vorbereitung, mehreren Punkten und Dokumentation realistisch eher eine Viertelstunde bis halbe Stunde. Aufwendiger wird es bei großen, verwinkelten oder schwer zugänglichen Räumen, wo mehrere Zugänge und Toträume einzeln geprüft werden müssen, bevor eine Freigabe vertretbar ist.

Gilt eine Freigabe auch für den nächsten Tag?

Nein. Über Nacht kann sich die Atmosphäre komplett verändern, etwa durch ausgasende Reste oder Temperaturwechsel. Vor dem ersten Einstieg des Tages wird deshalb neu gemessen, und genauso nach längeren Unterbrechungen, so wie es der Erlaubnisschein festlegt.

Wer stellt die Messgeräte, Auftraggeber oder Dienstleister?

Beides ist üblich. Unsere Fachkundigen kommen auf Wunsch mit eigenen geprüften Geräten oder arbeiten mit Ihren kalibrierten Werksgeräten, wenn Ihr Erlaubnisscheinsystem das vorsieht. Wichtig ist nur, dass Gerät, Sensoren und Messprogramm zusammenpassen und der Nachweis der Prüfung vorliegt.

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