• sich vor Arbeitsbeginn beim Aufsichtsführenden oder Sicherheitsposten über Aufgaben, Befugnisse und Gefahren einweisen lassen

• darf niemals den Beobachtungsposten verlassen, während Mitarbeiter im Behälter, Silo oder Raum arbeiten, ohne die Arbeit unterbrechen zu lassen und sich abzumelden

• Hilfe rufen muss jederzeit möglich sein

• bei Gefahr muss er die Mitarbeiter im Behälter, Silo oder Raum sowie den Sicherheitsposten informieren können

• falls nötig, muss Sicherheitsausrüstung getragen werden
• Erste Hilfe leisten soweit möglich